Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.02.2006, 18:24   #2
prinztortyNRW
Gast
 
Beiträge: n/a
Ausrufezeichen AW: Käse herstellen, vegetarische Gerichte verkaufen

hallo, ich würde mich bei deiner zuständigen handwerkskammer erkundigen.brot und kuchen backen darfst, aber nur für deinen eigenbedarf.möchste du brot und kuchen gewerblich verkaufen (egal ob wochenmarkt oder ladenlokal) musst du die handwerksordnung beachten!

marmelade (die gibt es streng genommen nicht, hier wäre die konfitüren-verordnung anwendbar!marmelade besteht immer aus citrusfrüchten, konfitüren aus anderen fruchtsorten (die entsprechende deklaration und preisangabenverordnung ist zu beachten!).

ein wochenmarkt unterliegt genauso der kontrolle durch das ordnungsamt wie jeder gastronomiebetrieb und jeder lebensmittelhersteller-bzw. verkäufer.

möchtest du waren lose nach gewicht auf dem wochenmarkt anbieten, ist zusätzlich eine geeichte waage notwendig (das eichgesetz ist zu beachten).die waage wird alle 2 oder 3 jahre neu geeicht (das eichamt kommt zu dir in den betrieb/an den stand).

und wo möchtest du die waren herstellen? in der privaten küche geht nicht, das zuständige ordnungsamt wird es dir mit sicherheit untersagen.

lebensmittel in einer privaten küche herstellen und diese dann gewerblich zu verkaufen, wird in der regel nicht gestattet.

warum so viele versch. waren selbst produzieren?das ist ein immenser aufwand (gründungskosten, arbeits-und zeitaufwand).warum sich nicht auf einige produkte spezialisieren und ggf. andere von wirklich guten produzenten dazu kaufen!?

ansonsten gilt die lebensmittel-hygieneverordnung (seit dem 1.januar 2006 gelten zudem neue EU-hygienevorschriften!).
  Mit Zitat antworten