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Alt 12.02.2009, 21:42   #7
Taillevent
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Beiträge: 793
Frage AW: Gift - Cocktails und andere leckerein!

Zitat:
Zitat von richy
Da ich selbst im Obst- und Gemüsegrosshandel und dabei v.a. im Import tätig bin, weiss ich sogar sehr gut wovon ich spreche !!!
Hallo richy,
es freut mich, wieder einmal von dir zu hören. Teile uns doch deinen Wissensstand mit. Vermutlich bist du mit den Pestizid-über-dem-Grenzwert-Tomaten-aus-Spanien nicht einverstanden?

Ich habe die Stelle, auf die sich knorhan vermutlich bezieht, aus der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz kopiert:


Allgemeinverfügungen nach §54 LFGB (ehemals § 47a LMBG)

In der EU gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Das bedeutet, dass alle Lebensmittel, die den deutschen Vorschriften nicht entsprechen, sich aber in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft rechtmäßig im Verkehr befinden, auch in Deutschland und andere Mitgliedstaaten eingeführt werden dürfen.

Im § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 LFGB wird diese Regelung jedoch eingeschränkt. Produkte, die den deutschen Rechtsvorschriften nicht entsprechen, sind nur dann verkehrsfähig, wenn hierfür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen worden ist. Solche Allgemeinverfügungen müssen beim BVL beantragt werden. Das BVL prüft dann gemeinsam mit anderen Behörden, ob gesundheitliche Einwände gegen das Produkt bestehen und kann dem Antrag stattgeben oder ihn zurückweisen. Eine einmal erlassene Allgemeinverfügung gilt auch für gleichartige Produkte, die sich bereits in EU-Mitgliedstaaten im Verkehr befinden. Weitere Einführer können sich daher auf bereits erlassene Allgemeinverfügungen berufen und ihre Produkte unter den in der Allgemeinverfügung genannten Auflagen nach Deutschland einführen.

Kulinarische Grüße
Taillevent
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