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Alt 18.07.2005, 13:29   #7
Karl
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AW: "Autoren- und Cover-Küche"

Hallo Black-Brown-White.

Zitat:
Die Verwertungsrechte an Rezepten sollten meiner Meinung nach sehrwohl in ein Register eingetragen werden dürfen. Coca Cola schützt sich auch, also warum sollte nicht ein zusätzlicher Anreiz für den kreativen Koch geschaffen werden. Der Autor sollte dann entscheiden, ob und wie er mit diesem Eigentum umgeht. Es steht ihm frei dieses frei zu geben, oder es per Lizenz zu vermarkten. Jeder Koch, der es nachkochen möchte, oder gar verändern möchte, sollte sich dann mit diesem Lizenzinhaber darüber auseinander setzen können.


Das größte Problem dürfte in der Definition bzw. Abgrenzbarkeit liegen. Was ist ein wirklich neues Rezept ? Sind Jakobsmuscheln mit Trüffeln etwas so wahnsinnig innovatives ? Darüber kann man sicher streiten.
Die eigentlichen Basics, die meines Erachtens einen solchen Schutz via Lizensierung in Anspruch nehmen könnten, sind alle längst erfunden.
Der erste, der auf die Idee kam, ein Produkt in eine Panade zu hüllen, der hat etwas wirklich grundsätzlich neues entwickelt.
Die Idee Teig dünn auszurollen, zu füllen und damit den Strudel in' s Leben zu rufen - ich denke sein Platz im Kocholymp ist ihm gewiss.
Es gibt unzählige solcher elementaren "Archetypen" der Küche, der Rest ist nur mehr oder weniger Variation von altbekanntem. Es gibt so gesehen nichts wirklich Neues unter der Sonne.

Aber bleiben wir noch einen Moment bei dem Beispiel:
Muß ich eine Lizenzanfrage an Meister Bocuse richten, wenn ich mich dazu entschließe, statt der Trüffel Morcheln zu nehmen ? Oder gehen wir einen Schritt weiter, und nehmen Herzmuscheln und Steinpilze.
Ich denke, das dürfte sehr schwierig abzugrenzen sein.

Gruß
Karl
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