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Alt 06.09.2005, 20:29   #9
KingKreole
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Registrierungsdatum: 12.04.2005
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AW: Gastronomie Immobilien

Hallo Scrat,
hier die behördliche Beschreibung zu den Berufsgruppen.


HOTEL
Hotels sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Beherbergung von Gästen dienen, jedoch in der Regel auch allgemein zugängliche Verabreichungsbetriebe (z.B. Restaurant, Kaf-feehaus, Bar) im räumlichen und organisatorischen Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb ein-schließen.
In der Regel ist das Angebot an Gästezimmern größer und deren Ausstattung besser als bei anderen Beherbergungsbetrieben. Wird die Berechtigung nicht in vollem Umfang ausgeübt (z.B. keine Verabreichung von Haupt-mahlzeiten), so bezeichnet man diese Betriebe als „Hotel garni“.
PENSION
Pensionen sind Gastgewerbebetriebe, deren Tätigkeit in erster Linie auf die Gästebeherber-gung abgestellt ist und deren räumlicher Umfang, sowie deren Ausstattung in der Regel nicht den Standard eines Hotels erreichen. Sie werden vielfach von Gästen aufgesucht, die auf län-gere Dauer verweilen als in Hotels. Die Verabreichungsbefugnisse sind auf die Pensionsgäste beschränkt. Wird eine Pension ohne Verabreichung von Hauptmahlzeiten geführt, bezeichnet man diese als „Frühstückspension“.
GASTHOF
Gasthöfe sind Gastgewerbebetriebe, bei denen sowohl die Beherbergung von Gästen gegen-über der Speisenverabreichung und Getränkeausschanktätigkeit überwiegen kann als auch umgekehrt. Vom Hotel unterscheidet sich der Gasthof in der Regel durch geringeren räumli-chen Umfang, einfachere Ausstattung und Art der Verabreichung.
Aus Traditionsgründen kann es vorkommen, dass sich auch Beherbergungsbetriebe mit der Einrichtung und Ausstattung erstklassiger Hotels als "Gasthof" bezeichnen.
An Fernverkehrsstraßen liegende Betriebe mit entsprechenden Parkmöglichkeiten bezeichnet man als „Motel“.
RESTAURANT
Restaurants sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten die-nen. In der Einrichtung der Betriebsräume, der Auswahlmöglichkeiten unter den angebotenen Speisen und Getränken und der Qualität der angebotenen Leistungen (Service) liegen sie über dem Mindeststandard. Sie sind also auf einen anspruchsvolleren Kundenkreis gerichtet, der auch bereit ist, höhere Preise zu zahlen.
GASTHAUS
Gasthäuser sind Gastgewerbebetriebe, die in erster Linie der Einnahme von Mahlzeiten dienen. Hinsichtlich Ausstattung der Betriebsräume, Umfang und Art des Angebotes an Speisen und Getränken, sowie Art der gesamten Betriebsführung erreichen sie in der Regel nicht den Standart eines Restaurants.
An Fernverkehrsstraßen liegende Betriebe mit entsprechenden Parkmöglichkeiten bezeichnet man als "Rasthäuser".

IMBISSSTUBE
In Einrichtung und Ausstattung ähneln sie einem Restaurant, haben jedoch regelmäßig einen wesentlich geringeren räumlichen Umfang. Die Auswahl der angebotenen Imbisse und Geträn-ke ist reichhaltig und die Qualität des Angebotenen erreicht einen höheren Standard im Ver-gleich zu einem Buffet.
Sie sind daher für einen anspruchsvolleren Kundenkreis bestimmt, der während einer verhält-nismäßig kurzen Zeitspanne kleine Imbisse oder Mahlzeiten konsumieren will.
JAUSENSTATION
Charakteristisch für die Bezeichnung Jausenstation ist eine Ausflugsgaststätte, die sich in einem Ausflugsgebiet oder an einem dorthin führenden häufig begangenen Weg befindet und auf die Bedürfnisse des Ausflugsverkehr abgestellt ist.
BUFFET
Es gibt viele Arten von Buffetbetrieben. Es sind dies Gastgewerbebetriebe, die in ihrem äuße-ren Erscheinungsbild einem Ladengeschäft ähnlich sind (Verkaufstheke), wobei die Räumlich-keiten so ausgestatten sind, dass sie nur zu einem vorübergehenden Aufenthalt einladen. In der Regel werden sie von solchen Personen aufgesucht, die während einer kurzen hiefür zur Verfügung stehenden Zeitspanne kleine Imbisse, Mahlzeiten oder Getränke konsumieren wol-len; z.B. Kinobuffet, Warenhausbuffet, etc.
BAR
Als Bar werden Gastgewerbebetriebe bezeichnet, die durch ihre charakteristische Einrichtung (Schankpult mit hohem Hocker, kleine Sitznischen, gedämpfte Beleuchtung) den intimen Cha-rakter des Betriebes betonen. Auch durch die besondere Art der Betriebsführung (Musikvorträ-ge, Publikumstanz, Ausschank vor allem "harter" Getränke, wie Schnäpse, Liköre und Mischen dieser Getränke durch einen Barmixer auf Wunsch des Gastes) wird diese Betriebstype crakterisiert, die vorwiegend dem Bedürfnis nach Unterhaltung entgegen kommt.
Eine ähnliche Betriebsart ist „Nachtklub“
Anmerkung: Wird eine Bar im Zusammenhang mit einer anderen Verabreichungsbetriebsart z.B. „Restaurant“ geführt, dann sind hierfür zwei getrennte Gewerbeberechtigungen erforder-lich. Außerdem müssen die beiden Betriebe voneinander getrennte Eingänge und Nebenräume (Garderobe, WC) besitzen, damit die strikte Einhaltung der Sperrstundenvorschriften, die für die beiden Betriebsarten in der Regel verschieden sind, gesichert ist.
DISKOTHEK; TANZCAFE
Unter Diskothek versteht man Kaffeehaus ähnliche Betriebe, deren Angebot sehr auf jugendli-ches Publikum ausgerichtet ist, das Tanzcafe stellt eher auf einen gemischten Publikumskreis ab. Wesentlich sind kleine Imbisse, Getränke und Musik. Im Vordergrund steht das Unterhaltungselement mit Tanz, lebender und oder mechanischer Musik, Disc-Jockey, Show-Veranstaltungen und eine Tanzfläche.
KAFFEEHAUS
Kaffeehäuser sind Gastgewerbebetriebe, deren Charakter durch die Ausstattung der Betriebs-räume (Anordnung der Tische, eventuell logenartige Gruppierung, unter Umständen abgeson-dertes Spielzimmer) und die Art der Betriebsführung (Bereitstellung von Spieltischen, eventuell Billard, Aufliegen einer Mehrzahl von Zeitungen und Zeitschriften) bestimmt wird. Der Gast wird dadurch zu längerem Verweilen eingeladen.
Im Vordergrund der Tätigkeiten steht der Ausschank von Kaffee, Tee, anderen warmen Ge-tränken und Erfrischungen, während die Verabreichung von Speisen eher in den Hintergrund tritt.
KAFFEERESTAURANT
Kaffeerestaurants sind Gastgewerbebetriebe, die während der Hauptessenszeit (mittags und abends) vorwiegend der Einnahme von Mahlzeiten dienen, in der übrigen Zeit jedoch den Cha-rakter eines Kaffeehauses haben (Zeitungen, Spielzimmer, etc.).
ESPRESSO
Espressos sind Gastgewerbebetriebe, die gerne von Personen aufgesucht werden, die in ver-hältnismäßig kurzer Zeit Erfrischungen, insbesondere Kaffee oder Imbisse zu sich nehmen wollen. Die ganze Art der Betriebsführung ist daher auf rasche Abfertigung abgestellt.
STEHKAFFEESCHENKE
Stehkaffeeschenken sind Gastgewerbebetriebe, die ausschließlich dem Ausschank von Kaffee dienen und die dadurch, da Sitzgelegenheiten fehlen, auf eine rasche Abfertigung der Gäste abgestellt sind.
KAFFEEKONDITOREI
Kaffeekonditoreien sind Gastgewerbebetriebe, für die ein besonders reichhaltiges Angebot an Konditorwaren, ein dadurch gegebener besonderer Kundenkreis, ausgesprochener Tagesbe-trieb, die Annäherung an ein Ladengeschäft im äußeren Erscheinungsbild, meist eine espres-soähnliche Ausgestaltung der Räumlichkeiten und häufiger Gästewechsel charakteristisch sind.
EISSALON
Eissalons sind Gastgewerbebetriebe, in denen vorwiegend Speiseeis in mannigfacher, den verschiedenen Geschmacksrichtungen entsprechender Zubereitungsart samt üblichen Zutaten angeboten wird.
LIEFERKÜCHE – CATERING – PARTYSERVICE
Einer der Trends in der Gastronomie ist der zur Hauszustellung. Dieses Tätigkeitsfeld wird übli-cherweise mit Partyservice oder Catering umschrieben.
Der in Österreich verwendete Begriff Partyservice hat an und für sich einen sehr weiten Spiel-raum: Partyservice nennt der Fleischer seine Tätigkeit, wenn er einem Kunden kalte Fleisch- und Wurstplatten herrichtet und zustellt; Partyservice ist aber auch die Tätigkeit eines Gastronomieunternehmens, das anlässlich einer Geschäftseröffnung oder Geburtstagsfeier 200 Gäste außer Haus vollständig bewirtet.
Gewerberechtlich ist Partyservice zunächst einmal in seinem gesamten Umfang ein Recht des Gastwirtes, seine Dienstleistungen (Verabreichung von Speisen und Ausschank von Geträn-ken) auch außerhalb seiner üblichen Betriebsräume anzubieten.
Zu beachten ist, dass ein geschlossener Personenkreis im Auftrag eines einzigen Auf-traggebers (nämlich des Einladenden) bewirtet wird und dass vom Gewerberechtsumfang her die außer Haus durchgeführte Bewirtung sich im Rahmen der genehmigten Betriebsart hal-ten muss.
Das Gastgewerbe in den Betriebsarten „Lieferküche, Catering oder Partyservice“ ist dann anzumelden, soferne diese Tätigkeit nicht als Nebenrecht eines Gastronomieunter-nehmens ausgeübt werden kann und wenn die Verabreichung von Speisen und der Aus-schank von Getränken an einen geschlossenen Personenkreis im Auftrag eines einzigen Auftragsgebers erfolgt.

LG. Bärbel
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