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Gastronews - Gastgewerbe Gedankensplitter-Blog

Einträge von Gastgewerbe Gedankensplitter auf Abseits.de - Zuletzt aktualisiert um 23:25 Uhr

  • Harte Arbeit, permanent viele Überstunden, ein oftmals rauer Umgangston und der Eindruck, als billige Arbeitskraft ausgenutzt zu werden, diese Umstände sorgen bei Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe für großen Unmut. Im Gesamtranking der 25 meistgewählten Ausbildungsberufe im DGB-Ausbildungsreport (PDF) belegen die Ausbildungen zum Hotelfachmann/-frau und zum Restaurantfachmann/-frau die letzten beiden Plätze. Auf Platz eins des Rankings liegt die Ausbildung zum/zur IndustriemechanikerIn.

    Der Ausbildungsreport, den Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende und René Rudolf, DGB-Bundesjugendsekretär, am Mittwoch in Berlin vorstellten, basiert auf einer repräsentativen bundesweiten Befragung von 7 317 Auszubildenden aus den, laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), 25 häufigsten Ausbildungsberufen.
    "Der DGB-Ausbildungsreport ist ein jährlicher Gradmesser für Qualität in der Ausbildung. Hier zeigt sich deutlich, in welchen Branchen es gut läuft und welche Branchen noch Nachholbedarf haben. Damit bieten wir jungen Menschen Orientierung und können Missstände aufzeigen"
    erklärte Ingrid Sehrbrock

    Ausbildungsübergreifend liegt der Anteil der Auszubildenden, die Überstunden leisten (müssen) mit 40,2 Prozent leicht unter dem des Vorjahres (42 Prozent). Im Hotel- und Gaststättengewerbe kommen etwa zwei Drittel der Auszubildenden auf regelmäßige Überstunden. Zusätzlich zu der unbefriedigenden Situation in diesen Ausbildungsberufen plant die Bundesregierung "Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe" durch ein "flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz" abzubauen. Im Klartext: Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll gelockert werden, um beispielsweise die Arbeitszeiten von minderjährigen Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe bis in die Nachtstunden zu erweitern. Dazu sagte René Rudolf:
    "Schutzvorschriften zu 'Ausbildungshemmnissen' zu erklären, ist eine nicht hinnehmbare Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes."
    Neben Mehrarbeit bemängeln 13,1 Prozent der Auszubildenden die Qualität des Berufsschulunterrichts ("mangelhaft" oder "ausreichend"). Nur 9,8 Prozent bewerten die Qualität des Unterrichts als "sehr gut". Häufig könnten Berufsschulen nicht mit der technologischen Entwicklung in den Betrieben mithalten, kritisierte Ingrid Sehrbrock.
    "Wir befürchten, dass sich diese Situation angesichts großer Sparpakete in den Bundesländern und der falschen Schuldenbremse noch verschlechtern wird."
    30 Prozent der Auszubildenden müssen nach eigenen Angaben "manchmal", "häufig" oder "immer" ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen. Hier forderte Ingrid Sehrbrock die Kammern auf, auch mit
    "unangemeldeten Betriebsbesuchen auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu achten."
    Die Ergebnisse des Reports zeigen zudem, dass die Zufriedenheit mit der Ausbildung stark mit der Unterstützung im Betrieb, beispielsweise durch eine Interessenvertretung, zusammenhängt. So sind 82,5 Prozent der Auszubildenden mit der Interessenvertretung "zufrieden" oder "sehr zufrieden", während nur 62,5 Prozent der Auszubildenden ohne Interessenvertretung diese Angabe machten. Diese Bewertungen zeigten ein "ganz klares Votum für betriebliche Mitbestimmung" von Auszubildenden in ihren Betrieben, sagte René Rudolf und äußerte die Wunsch, dass zu den Wahlen der Jugendvertretungen am 1. Oktober viele Kolleginnen und Kollegen kandidieren werden.

    Sehr problematisch für die Auszubildenden ist die häufig ungeklärte Übernahmesituation am Ende der Ausbildung. Zum Zeitpunkt der Befragung wussten 66,9 Prozent der Befragten nicht, ob sie am Ende der Ausbildung übernommen werden. Lediglich ein Fünftel (20,5 Prozent) der Befragten gab an, übernommen zu werden. Diese Zahlen zeigen die große Ungewissheit, mit der sich junge Auszubildende beim Eintritt ins Berufsleben konfrontiert sehen. René Rudolf forderte die Arbeitgeber in diesem Zusammenhang dazu auf,
    "junge Auszubildende nach Kräften zu unterstützen und ihnen eine reelle Chance zu bieten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen."
    Weitere Ergebnisse des Ausbildungsreports:

    Im Ranking der 25 häufigsten Ausbildungsberufe werden IndustriemechanikerInnen am besten beurteilt, gefolgt von Bankkaufmann/-frau und Industriekaufmann/-frau. Auf den letzten drei Rängen sind wie im Vorjahr FachverkäuferInnen im Lebensmittelhandwerk, Hotelfachmann/-frau und Restaurantfachmann/-frau gelandet.

    Weitere Informationen bietet das Online-Forum www.doktor-azubi.de.

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  • Am Wochenende 29. bis 31. Oktober 2010 veranstaltet die Fränkische Bierakademie in Bamberg ein erlebnis- und genussreiches Wochenendkompaktseminar "Geprüfte/r Bierkenner/in" für 15 bis 25 Teilnehmer.

    Zielgruppe sind
    • Menschen mit einer besonders bieraffinen Einstellung zum Kulturgut Bier.
    • Bierfreunde/innen die eine ausgewiesene Bierkennerschaft anstreben.
    • Mitarbeiter aus Brauereien, Getränkefachhandel, Gastronomie und Hotellerie.
    • Alle genussorientierte und verantwortungsvolle Bierliebhaber, die mehr Lustgewinn und Fachkompetenz rund ums Bier anstreben möchten.
    Die Seminarkosten betragen 295,- Euro pro Person. Inkludiert sind Fachunterlagen, alle Verkostungsbiere in der FBA, Führungen und Exkursion. Brotzeit, Bierkulinarium , Zwickelprobe, Biertreberbrötchen, Biercocktail, Brezen, "Blaue-Zipfel-Frühschoppen" und Bierkenner-Diplom.

    Akademie-und Ausbildungsleiter ist Braumeister Hannes Schulters, Biersommelier, Buchautor, Marketingberater, bekannt aus dem ARD-Buffet und ZDF Fernsehgarten.

    Die Fränkische Bierakademie (FBA)ist die renommierte Aus-und Fortbildungsinstitution des Fränkischen Brauereimuseums, Bamberg. Als "Gralshüter" und Multiplikator gelebter Bierkultur ist es ihr Anliegen, fundiertes Bierwissen um das facettenreiche Kulturguterlebnis genussreich sowie anschaulich zu vermitteln.

    Alle Détails des Seminars finden Sie im Flyer (PDF).

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  • München, 4. August 2010 - Das Münchner Startup-Unternehmen Seficon bietet Unternehmen einen neuen Ansatz für die Messung von Kundenzufriedenheit. Die Grundlage des Systems ist das Befragungsgerät OMOD (Opinion Monitoring Device), das beispielsweise am Point of Sale im stationären Einzelhandel aufgestellt wird. Kunden geben per Knopfdruck eine Bewertung ab, zum Beispiel zur Zufriedenheit mit dem Service. Das Gerät verfügt über ein autarkes Kommunikationssystem und übermittelt die gesammelten Daten automatisch an Seficon. Das Beratungsunternehmen bietet dazu verschiedene Reports und Möglichkeiten der Auswertung.

    Die Mittel und Wege für Unternehmen, verlässliche Trends zur eigenen Kundenzufriedenheit zu erhalten, sind vielfältig: Fragebogen, Telefoninterview oder Mystery-Shopping sind klassische und beliebte Methoden. Doch gerade in Zeiten knapper Kassen und geringen Marketing-Budgets sind diese Methoden meist zu teuer und aufwändig. Zudem können sie keine durchgängigen Trends darstellen, die als unternehmerische Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können. Ein völlig neues System zur Messung von Kundenzufriedenheit, das weder teuer noch kompliziert sein soll, hat jetzt das Münchner Startup-Unternehmen Seficon entwickelt. Laut eigenen Angaben der jungen Beratungsfirma steht Unternehmen jeder Größe ab sofort ein flexibles Mittel zur Trendmessung zur Verfügung, das ohne große Vorbereitung am Point of Sale implementiert werden kann. Die Einsatzbereiche des Systems erstrecken sich von einfachen Ladengeschäften bis hin zu Einzelhandelsketten auf Schicht-, Filial- oder Konzernebene.
    "Einsatzbereiche sind überall dort zu sehen, wo Leistungen für Menschen erbracht werden"
    erklärt Firmengründer Sebastian Schulz das System.
    "Die wichtigsten Zielmärkte für Seficon sind der Einzelhandel, Bürgerbüros, Hochschulen, Servicecenter, Banken, Informationsschalter, das Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie Clubs oder Bars - kurzum alle Branchen, die auf eine hohe Kundenzufriedenheit Wert legen."
    Aber nicht nur für die externe Kundenbefragung sieht der Seficon-Chef und gelernte Betriebswirt eine Verwendung für sein System.
    "Auch im Rahmen einer Einführung eines internen Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001:2008 kann die dazu notwendige Mitarbeiterzufriedenheitsbefragung mit Hilfe des OMOD schnell und anonym durchgeführt werden"
    so Schulz.

    Trendkurve aus der Steckdose

    Das Befragungsgerät OMOD hat die Stellfläche einer DIN-A5-Seite, so dass sich auf jedem Ladentisch ein Platz dafür findet. Auf dem Gerät befinden sich vier Knöpfe mit lachenden und weinenden Gesichtern ("Smileys"), über die der Kunde einfach per Knopfdruck seine Meinung zu maximal zwei Parametern, wie zum Beispiel "Wartezeit" und "Service", abgeben kann. Die einfache Handhabung garantiert laut Firmengründer Sebastian Schulz hohe Beteiligungsraten von circa 10 bis 15 Prozent und erlaubt eine zügige Meinungsabgabe.
    "Die Befragung eines Kunden dauert im Durchschnitt nur 8 Sekunden. So wird es mit dem OMOD möglich, bei dauerhaft hoher Beteiligung die Zufriedenheit der Kunden abzufragen"
    erläutert Schulz.
    "Durch die kontinuierlich gewonnenen Daten kann die Kundenzufriedenheit im Zeitverlauf genau dargestellt und lückenlos fortgeschrieben werden. Auf diese Weise lassen sich Tendenzen gut erkennen. Das Besondere: Das System kann unkompliziert in jede Umgebung integriert werden. Es verfügt über ein autarkes System der Datenübermittlung zur Seficon-Zentrale und benötigt nur eine Steckdose."
    Tagesaktuelle Reports - Seismograph für Kundenzufriedenheit

    Mit dem Report gibt Seficon seinen Kunden ein Frühwarnsystem an die Hand, mit dem Trends bei einzelnen Filialen erkannt werden können, bevor es zum Beispiel zu Umsatzeinbußen kommt. Filialen und Arbeitsschichten können miteinander verglichen werden. So wird deutlich, wer die Top- und Low-Performer sind und wo weiterführende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Detail-Befragung der Kunden, nötig sind. Außerdem zeigen die Anwender durch den Einsatz des Systems, dass sie die Meinung ihrer Kunden wertschätzen.
    "Das erhöht nachweislich die Kundenloyalität und Weiterempfehlungsraten und kann so den Umsatz steigern"
    so Schulz.
    "Darüber hinaus wird das Personal zusätzlich motiviert, den Kunden bestmöglich zufrieden zu stellen."
    Die mögliche Bandbreite der lieferbaren Leistungen erstreckt sich von den reinen Rohdaten (zum Beispiel im SPSS-, PASW- oder Excel-Format) über eine grafische Aufbereitung bis hin zur Experten-Interpretation und Empfehlung.
    "Durch den Report von Seficon wissen wir nach einer Veranstaltung sofort, wie das Abendprogramm bei unseren Gästen angekommen ist. Das hilft uns, negative Trends schnell zu erkennen und gegenzusteuern, bevor wir Auswirkungen auf den Umsatz haben"
    sagt der Landshuter Event-Veranstalter Jürgen Grünbauer, der das System zur Messung von Gästezufriedenheit einsetzt.

    Über Seficon / OMOD

    OMOD ist ein Angebot der Seficon Unternehmensberatung Sebastian Schulz, München. Die Ge-schäftsidee wurde 2008/2009 von der Hochschule München und dem Münchener "Strascheg Center for Entrepreneurship" gefördert. Unter www.seficon.de kann unter der Rubrik "Unsere Leistungen" ein Muster-Report geladen werden. Dieser zeigt exemplarisch ein Unternehmen mit drei Filialen, in wel-chen die Kundenzufriedenheit kontinuierlich über je ein OMOD gemessen wird.

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  • Bei Google AdWords ergeben sich die Preise, die man für Anzeigen zahlen muß aus einem automatisierten Auktionsverfahren in der Form einer "Generalized second-price auction". Dabei kann passieren, was immer passiert, wenn sich zwei und mehr Bieter wechselseitig überbieten: Die Preise steigen und steigen, solange weiter mit gesteigert wird. Solange die Bieter nur solange mitbieten, wie sich das für sie lohnt, führt dies zu marktgerechten Preisen. Siehe dazu auch: "Introduction to the ad auction", in: Google Inside AdWords vom 12. März 2009.

    Laut einer Meldung des Handelsblatts vom 21. August 2010 ("Neue Vorwürfe gegen Google") haben zwei Firmen, die für ihre Websites um Google AdWords geboten haben, danach Strafanzeige wegen Betrugs gestellt, weil Google "schrittweise die Werbepreise um das bis zu 26-Fache erhöht" habe, "ohne dass dies nachvollziehbar gewesen sei".

    Lesen Sie weiter...
  • "Allerdings verwarfen die Gesundheitspolitiker zunächst die Idee, dass der Arbeitgeber den Säumniszuschlag einziehen soll, wenn Versicherte mehr als sechs Monate ihren Zusatzbeitrag nicht zahlen."
    Quelle: "Keine Zusatzbeiträge mehr für Hartz-IV-Empfänger", in: Handelsblatt vom 17. August 2010.

    Auf diese angeblich verworfene, schwachsinnige Idee können auch nur Sesselfurzer kommen. Da die Krankenkassen zu feige sind, Mahnzuschläge für nicht entrichtete Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu mahnen und einzutreiben, sollten die Arbeitgeber verpflichtet werden, diese Zusätzbeiträge und Mahngebühren ihren Beschäftigten vom Nettolohn abzuziehen und an die Kassen zu überweisen.

    Wir Arbeitgeber hätten damit nicht nur den Sesselfurzern in den Krankenkassen die Arbeit erledigen sollen, sondern wären auch erheblichen Risiken und offenen Fragen ausgesetzt:
    • Dürfen diese Beiträge auch abgeführt werden, wenn dadurch die Pfändungsgrenze unterstrichen wird?
    • Wer kommt für den Zeitaufwand auf, wenn sich die Lohnbuchhaltung bzw. die Personalabteilung oder auch der Unternehmer selbst mit seinen Beschäftigten rumstreiten müssen, die wegen diesem Einbehalt sauer sind oder auch nur nachfragen, warum "ihr Lohn gekürzt" wird?
    • Wer trägt den zeitlichen Aufwand, wenn betroffene Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf die vollständie Auszahlung seines Nettolohns verklagen?
    Mal ganz davon abgesehen, daß durch solche Schweinereien das Betriebsklima leidet!

    Ich hätte mich diesem Ansinnen einfach verweigert und Aufforderungen der Kassen, ihr Inkasso zu übernehmen, in den Papierkorb entsorgt.

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  • WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, setzten die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland im Juni 2010 nominal 3,6% und real 0,7% mehr um als im Juni 2009. Gegenüber dem Vormonat war der Umsatz im Gastgewerbe im Juni nach Kalender- und Saisonbereinigung nominal 2,3% und real 2,1% höher:
    • Das Beherbergungsgewerbe erzielte im Juni 2010 einen nominalen Umsatzzuwachs von 8,2% gegenüber dem Vorjahresmonat (real + 2,1%).
    • In der Gastronomie wurden nominal 1,2% mehr und real 0,1% weniger als im Juni 2009 umgesetzt.
    • Innerhalb der Gastronomie verzeichneten die Caterer einen Umsatzanstieg von nominal 7,2% und real 6,4%.
    Im ersten Halbjahr 2010 setzte das Gastgewerbe in Deutschland nominal 1,7% mehr, real aber 1,0% weniger um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

    Mehr hierzu...
  • "Herzlich willkommen in Österreich" liest der verdutzte Gast die Einleitung der Speisekarte (PDF) des Restaurants "Ö3", denn er weiß doch, er sitzt gerade in einem Restaurant inmitten der Bamberger Altstadt.

    Doch diese Einleitung paßt. Der Wirt Erwin Bacher ist ein Vollblut-Österreicher, der seinen Gästen seine steirische Heimat nahe bringt. In der Vinothekt gibt eine gute Auswahl österreichischer Weine, die er von Weinreisen in sein Heimatland mitbringt. Neben dem angeblich besten "Wiener Schnitzel" weit und breit (laut Pro7 / Galileo vom 4.2.2009), gibt es viele österreichische Speisen wie Steirisches Backhenderl, Tiroler Gröstl, Saiblingfilet und Zwiebelrostbraten.

    Hier finden Sie mehr...
  • Ein "OLG-Urteil zu Werbung mit Visitenkarten an Autos" hat mich an eine Ordnungswidrigkeit erinnert, die ich 1983 begangen habe. Ich habe dreist Flyer für das "Café Abseits" auf dem unweiten Parkplatz der Bamberger Polizeidirektion an die Fensterscheiben der dort geparkten Kfz der Polizisten gesteckt. Es kam, wie es kommen mußte, es gab eine Strafanzeige und der damalige Geschäftsführer des "Café Abseits" kam vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihm ein fehlendes Impressum und eine unerlaubte Sondernutzung. Natürlich wurde er freigesprochen. Werbezettel, die erkennen lassen, von wem sie stammen, brauchen kein expizites Impressum. Und die unerlaubte Sondernutzung wurde mit der Aussage abgebügelt, daß diese Flyer in diversen Geschäften auslagen, von jedermann hätten verteilt werden können und der Geschäftsführer sie weder verteilt hat noch gewußt hat, wer sie verteilt hat. Ich habe während der Verhandlung im Sitzungssaal gesessen, um notfalls mich zur "Tat" zu bekennen, wenn es nicht auf einen Freispruch hinausgelaufen wäre. Aber der Staatsanwalt hatte sich offensichtlich von einem erbosten Polizisten aufhetzen lassen, daß Amtsgericht mit dieser Lappalie zu belästigen, aber erkennbar keine große Motivation und vor allem keine guten Argumente, das genervte Gericht zu überzeugen.

    Das oben erwähnte Urteil ist für die Gastronomie immer dann von Bedeutung, wenn man Flyer usw. an Autos auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen verteilen möchte. Nunmehr ist klar gestellt, daß es sich um eine erlaubsnispflichtige Sondernutzung handelt. Ob der Eigentümer der Straße oder des Platzes, etwa die Kommune, dafür eine kostenfreie oder kostenpflchtige Sondernutzungsgenehmigung erteilt, ist ihr überlassen. Die Gebührenhöhe kann sie in einer kommunalen Sondernutzungssatzung regeln oder auch individuell festlegen.

    Nebenbei: Wir haben mittlerweile viele Polizisten als Gäste.

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  • Violetta Simon hat Steve Dublanica interviewt, den "zynischen Kellner", der seit April 2004 das englisch sprachige Blog Waiter Rant herausgibt und darin Geschichten über das nervenaufreibende Berufsleben eines Kellners in den USA schreibt: "Psychopathen und Halsabschneider", in: Süddeutsche Zeitung vom 11. August 2010.

    Anlaß dieses Interviews ist, daß das 2009 erschienene englisch sprachige Buch zum Blog "Waiter Rant: Thanks for the Tip--Confessions of a Cynical Waiter" am 12. Juli 2010 auf Deutsch herauskommen wird: "Die Rechnung, bitte! Bekenntnisse eines Kellners".
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  • Nach ersten Ergebnissen für das erste Halbjahr 2010 stiegen die Umsätze im hessischen Gastgewerbe, verglichen mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres 2009, nominal um fast drei Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, war dies nach Ausschaltung der Preisveränderungen real ein geringfügiges Minus. Damit hat sich die negative Entwicklung im hessischen Gastgewerbe deutlich abgeschwächt.
    • Im Beherbergungsgewerbe nahmen die Umsätze im Vergleichszeitraum nominal um 7,5 Prozent zu; real war dies ein Plus von zwei Prozent.
    • Im Gaststättengewerbe blieb der Umsatz dagegen nominal knapp unter dem Vorjahresergebnis, was real einem Minus von annähernd zwei Prozent entsprach.
    • Die Kantinen und Catering-Unternehmen waren nominal um gut ein Prozent und real nur geringfügig im Plus.
    Durch eine Abnahme der Zahl der Vollbeschäftigten um annähernd zwei Prozent, bei gleichzeitig geringem Rückgang der Zahl der Teilzeitbeschäftigten, sank die Zahl der insgesamt Beschäftigten im Vergleichszeitraum um fast ein Prozent.

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  • Das Bamberger Café Abseits kooperiert wie auch einige andere Bamberger Gaststätten mit den Bamberger Brücken-Apotheke. Genauer gesagt können Kunden dieser Apotheke jeweils drei sogenannte Regnitz-Taler, die sie bei Einkäufen erhalten, bei uns gegen einen Latte Macchiato einlösen: Regnitz-Taler Prämiensystem.

    Sind Bonussysteme und ähnliche Systeme in Apotheken überhaupt zulässig? Am 17. August wird der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) seine Entscheidung verkünden, bei der es darum geht, ob Bonusssyteme von Apotheken wettbewerbs- und apothekenrechtlich zulässig sind.

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  • In der erregten Debatte deutscher Politiker um Google StreetView ("Schwarz-Gelb vergoogelt sich", in: Spiegel vom 12. August 2010) werden die Persönlichkeitsrechte von Bushaltestellen sträflich vernachlässigt. Ich habe dazu die Bushaltesteller Neuerbstraße der Busline 902 im Busnetz der Verkehrsbetriebe Bamberg befragt.

    Bushaltestelle

    Unter erstickten Tränen verfluchte sie die Arschlöcher in der Politik, die sich um die Persönlichkeitsrechte von Scheunen, Garagen und Hartz-IV-Baracken Gedanken machen, aber das Leiden von Bushaltestellen ignorieren, wenn sie - ohne daß ihre Bushaltestellennamen unkenntlich gemacht weden - von Google StreetView weltweit bloßgestellt werden.

    Die Wirklichkeit ist aber noch viel skurriler als ich es mir ausdenken könnte. In Düsseldorf haben sich Bürger - um gegen Google StreetView zu protestieren - vor ihr Haus gestellt, von der Lokalzeitung fotografieren und mit ihren vollen Namen als Bildunterschrift in der Zeitung abdrucken lassen. Natürlich sind sie jetzt auch online: "Bürgerprotest gegen Google", in: Rheinische Post vom 12. August 2010. (gefunden in: "Der Witz des Tages", in: Schockwellenreiter vom 13. August 2010).

    Man muß der Redaktion der "Rheinischen Post" aber zugute halten, daß sie nicht nur zu einer solch lächerlichen Aktion in der Lage ist, sondern es besser weiß: "Das falsche Feindbild", in: Rheinische Post vom 13. August 2010:
    "Ausgerechnet Googles 3D-Kartografiedienst Street View erregt die Gemüter. Ein Dienst, der nichts weiter abbildet, als den öffentlichen Raum. Etwas, das jeder sehen, jeder fotografieren und veröffentlichen darf. "
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  • Insgesamt 32 Verstöße registrierten Kontrolleure verschiedener Behörden bei der Schwerpunktprüfung der Bodensee-Gastronomie am 6. August 2010.

    In einer koordinierten Aktion von Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Beamten der Landespolizei sowie des Landrats- und Ausländeramts kam keines der elf geprüften Lokale ohne Beanstandungen davon.

    Neben zwei Strafverfahren wegen Betrugs und insgesamt 26 Bußgeldverfahren wegen diverser Meldeverstöße gab es vier - zum Teil schwerwiegende - Beanstandungen durch die Beamten der Lebensmittelüberwachung. In einem Fall war es um die Küchenhygiene so schlecht bestellt, dass Fleisch und Fisch unverzüglich entsorgt werden mussten und der Betreiber zur Grundreinigung verpflichtet wurde. Die Essensausgabe wurde gestoppt.

    83 Personen wurden insgesamt überprüft. 52 von ihnen waren nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, was für den jeweiligen Arbeitgeber in der Regel eine empfindliche Geldbuße bedeutet. In einem Fall besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.
    "Der Einsatz hat sich mehr als gelohnt und wird sicher Modell für die Zukunft sein"
    kommentiert Zoll-Einsatzleiter Stefan Achberger das Ergebnis. Positiv sei auch die enge Zusammenarbeit verschiedener Behörden. Nur so könne eine sinnvolle ganzheitliche Prüfung gewährleistet werden. Achberger ergänzt:
    "Die eigentliche Arbeit beginnt nun mit Aufnahme der Ermittlungen."
    (Quelle: Pressemitteilung des Hauptzollamts Ulm).

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  • Wichtig: Für alle faulen Hintern! Dieses Zubehör (Funkschalter) für kleines Geld ist dewegen für die Infrarot Heizstrahler entwickelt worden, weil Gastwirt Hermann von Bödefeld, ein entfernter Verwandter von Herrmann Löns, keine Lust mehr hatte sein Bierglas zu verlassen um die Terrassenheizung anzuschalten. Sie sehen hier ein klassisches Beispiel, das viele gute technischen Entwicklungen, durch des Menschen Bequemlichkeit erfunden wurden. Komfortable Bedienung eines praktischen Gerätes ...
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  • In seiner Weisheit hat das höchste deutsche Gericht mit Beschluss vom 2. August ein Urteil BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1746/10 - verkündet, mit dem kleinen Gastronomen in Bayern, die vor allem Raucher bedienen möchten, an den Kragen geht. Die Pressemitteilung dazu:
    "Am 1. August 2010 ist das durch einen Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.

    Die Beschwerdeführerin zu 1) ist Raucherin und besucht mehrmals wöchentlich Gaststätten. Die Beschwerdeführerin zu 2) betreibt eine Gaststätte und erzielt einen erheblichen Teil ihres Umsatzes durch geschlossene Gesellschaften, die in abgetrennten Räumen stattfinden. Die Beschwerdeführerin zu 3), eine GmbH, betreibt ein "Pilslokal" mit einer Fläche von weniger als 75 m2 und macht geltend, sie beschäftige nur Raucher und es würden "nur rauchende Gäste eingelassen".

    Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde, mit der die Beschwerdeführerinnen im Wesentlichen geltend machen, durch die strikte Neufassung des Rauchverbots in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw. ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte oder grundrechtgleichen Rechte der Beschwerdeführerinnen angezeigt. Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerin zu 1) als Raucherin noch die Beschwerdeführerinnen zu 2) und 3) als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317). Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung.

    Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten - gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie - zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen. Ferner ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt."
    (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts).

    Kommentar: Das Bundesverfassungsgericht verfolgt konsequent seine Linie und geht über wirtschaftliche Leichen. Den Satz
    "Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung."
    muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ist es Beamten wie den Verfassungsrichtern, die von den Steuern auch der kleinen Gastronomen leben, scheißegal, wenn diejenigen, die sie schröpfen, Pleite gehen? Vermutlich solange, wie andere kreuzlahm Steuern zahlen, an denen sich die Richter mästen.

    Normalerweise werden Urteile im Namen des Volkes gesprochen. Die Richter hätten hinzufügen sollen "mit Ausnahme des Teils der Bevölkerung, dessen wirtschaftliche Existenz wir vernichten".

    Hier finden Sie mehr...
  • Gerade hat mich eine angebliche "Unternehmensberatung für Mittelstand, Freiberufler und Gewerbetreibende" mit Sitz in Berlin unaufgefordert angefaxt. Man bittet mich um eine rechtzeitige Bestätigung, daß die Anschrift korrekt sei und ich das Rundschreiben erhalten solle. Versteckt im Kleingedruckten am Fußende heißt es dann:
    "Senden Sie mir bitte, daß 8-seitige Rundschreiben für die nächsten 24 Ausgaben ... für 39 Euro netto je Faxausgabe."
    Das macht unterm Strich 1.134,84 Euro.

    Ob die vermeintlichen Tipps gut sind, kann man bezweifeln. Ebenfalls im Kleingeruckten finde ich den Hinweis:
    "Bitte beachten Sie , daß wir keine Steuerberatung durchführen, da wir keine Steuerberater beschäftigen"
    Mehr...
  • Während andere Bewertungsportale die Inhaber von Betrieben auffordern, ihre Kunden zu Bewertungen zu ermutigen, sieht das Yelp ganz anders: "To Solicit or Not to Solicit?".

    Gästen Vergünstigungen zu gewähren, die Restaurantbewertungen schreiben, sie eine Form von Bestechung. Ohnehin bestehe die Gefahr, daß Vergünstigungen in den Besprechungen erwähnt würden und so die Bewertung eher einen negativen Eindruck machen würde. Außerdem habe Yelp Methoden des automatischen Filterns und der Kontrolle durch andere Nutzer entwickelt, die solche Bewertungen entdecken würden.

    Stattdessen sollten sich die Inhaber von Betrieben darauf konzentrieren:
    • ihren Eintrag mit Inhalten wie z.B. Fotos zu füllen
    • Sonderangebote zu offerieren für alle Nutzer, unabhängig davon, ob sie Bewertungen verfassen
    • auf Bewertungen zu antworten
    • sich um einen besseren Service zu bemühen
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  • Sie wolle die Sanktionen und Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Rauchverbots in Nordrhein-Westfalen verschärfen, sagt Barbara Steffens (Grüne), die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, gegenüber der Redaktion der "Rheinischen Post": "NRW will Rauchverbot schärfer kontrollieren" vom 3. August 2010. Vieleicht sollte der gelernten biologisch-technischen Assistentin jemand mal erklären, daß weder das Land Nordrhein-Westfalen noch das Gesundheitsministerium noch die staatlichen Gesundheitsämter für die Kontrolle zuständig sind. Das obliegt den Städten und Landkreisen. Doch die wollen nicht so recht:
    "Köln und Düsseldorf kontrollieren kaum und gehen lax mit Verstößen gegen das Gesetz um"
    jammert Steffens. Doch sie weiß sich zu trösten:
    "Ganz dem grünen Image entsprechend stricke ich, seit ich es in der Schule gelernt habe. Am liebsten kleine Teile wie Socken, Mützen, Stulpen und Schals, denn ein kleines Strickzeug passt immer in die Handtasche und vermeidet Frust."
    Die Bundesländer hatten die Möglichkeit, die Zuständigkeit für Kontrollen den staatlichen Gesundheitsämtern zuzuordnen. Doch die Gesundheitsämter haben dafür weder Personal noch Bock. Siehe dazu: "Staatliche Gesundheitsaemter auf Kontrolle eines gesetzlichen Rauchverbots in der Gastronomie nicht vorbereitet".

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  • Neil L. Salerno, der Hotel Marketing Coach, vermutet, Hoteliers bzw. Hotels würden die Zeit, in der sie sich mit sozialem Online-Marketing beschäftigen, falsch verteilen, sich zu viel um allgemeine, nicht reise-relanten Netzwerken wie Twitter und Facebook kümmern und zu wenig um touristische Bewertungsportale wie TripAdvisor: "Hoteliers, Is Your Social Media Plan Paying Off?"

    Neil L. Salerno ist nicht generell gegen das Internetmarketing von Hotels eingestellt. Für ihn kann es aber andere Marketingaktivitäen nur unterstützen, nicht aber ersetzen: "3 Changes We Will See In Hotel Marketing In 2011".

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  • Moderne, kurzwellige Infraot Heizstrahler machen es möglich. Jeder H...... und jeder A.... wird in diesem Jahr nicht kalt herumsitzen müssen. Immerhin könnte es Ihrer oder meiner sein. Viel schlimmer aber wenns die Ihrer Gäste sind! Nun, in der Tat, diese Modernen Heizstrahler, die sogar (laut ARD Technik Bericht) sehr gut sind, haben es wirklich in sich. Sonderpreis z.Zt. (2000 Watt IP65) 199,-?), ca. 5000 Std. Betriebsdauer der HeLen Goldröhre, einfache Montage z.B. an der Wand. Und so ein Gerät schafft schon mal Wärme für bis zu 16 m2! Perfekt für Terrasse, Balkon etc. IP65 bedeutet, Strahl bzw. Schwallwasser geschützt. Die Geräte funktionieren auch im Aquarium;-)). Soll heißen, auch Regen und Schnee können diesen Geräten nichts anhaben. In der "Virtuellen Gastro Messe" hier im Portal ist ein Bild, auf dem ein voller Wasserstrahl so ein Gerät im Betrieb trifft! Resultat: Das Wasser wurde wärmer. Dem Gerät selbst ist nichts passiert. Das meint IP65. Diese Infrarot Heizstrahler gibt es bei http://maxx4y.eu
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  • Bis 2015 will Joey's Pizza sein Engagement in der systemgastronomischen Ausbildung weiter ausbauen und rund 500 Fachleute ausbilden. Berufsbild Fachfrau/-mann für Systemgastronomie bietet vielfältige Perspektiven und Karrierechancen bis zum selbstständigen Franchise-Unternehmer.

    Hamburg. Wer heute eine Ausbildung in der Systemgastronomie macht, dem bietet sich später ein abwechslungsreiches Berufsfeld. Mit einem umfassenden Wissen vor allem in Marketing, Personalführung und Controlling ermöglicht die Ausbildung den Einstieg in die Fast-Food- bis zur Warenhausgastronomie. Ob Schichtführer, Restaurantleiter oder Franchise-Partner ? die Aufstiegschancen sind vielfältig.
    "Rund 90 Prozent der Azubis werden von unseren Franchise-Betrieben übernommen"
    so Karsten Freigang und Friedrich Niemax, Geschäftsführer Joey's Pizza Deutschland.
    "Denn der Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern steigt."
    Ausbildungsberuf mit Zukunft

    Rund 100 Azubis will Joey's jährlich zu Fachleuten für Systemgastronomie ausbilden. Aktuell werden bei Joey's bundesweit 140 Azubis ausgebildet. Von den Unternehmen der Fachabteilung Systemgastronomie des DEHOGA hat Joey's damit nach McDonald's und Burger King die meisten Ausbildungsverhältnisse1.
    "Nach der Ausbildung bieten wir guten Azubis dann die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Joey's selbstständig zu machen"
    so Freigang. Diese Chance hat auch Steffen Tyllich genutzt. Als Joey's Azubi unter den Top 3 beim Nationalen Azubi-Award Systemgastronomie 2009 des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA Bundesverband), eröffnet der 22-jährige im August mit einem Freund seinen eigenen Joey's in Berlin.

    Ein spezielles Karriereprogramm der Systemzentrale begleitet dabei Joey's Mitarbeiter beim Auf- und Ausbau ihres eigenen Betriebs. In der Joey's Akademie werden Trainings für den Azubi-Award und Seminare zur Mitarbeiterförderung angeboten, die die Franchise-Partner in der Aus- und Fortbildung ihrer Teams unterstützen.
    "Im Nachwuchs liegt unsere Zukunft. Deshalb haben wir vor zwei Jahren auch ein Jahrestreffen unserer Azubis eingeführt, bei dem der Zusammenhalt und die Identifikation mit Joey's gefördert werden sollen."
    so Freigang.

    Qualifizierten Branchennachwuchs sichern

    Erst vor 12 Jahren ins Leben gerufen, erhält die vergleichsweise junge Ausbildung zum Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie immer mehr an Bedeutung.
    "Die Systemgastronomie gilt heute als Wachstumsmotor für das gesamte Gastgewerbe"
    erklärt Sandra Warden, Geschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands.
    "Das Thema Aus- und Weiterbildung hat eine große Bedeutung zur Sicherung des Managementnachwuchses und damit für das Einzelunternehmen genauso wie für die ganze Branche."
    Über 7.000 Azubis gab es im letzten Jahr in der Ausbildung zum Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie. Doch immer noch zu wenige Schulabgänger wissen um die Chancen in der Systemgastronomie.
    "Über 60 Joey's Betriebe suchen derzeit noch Azubis für das neue Ausbildungsjahr"
    so Freigang.
    "Gefragt für die dreijährige Ausbildung sind junge Menschen, die belastbar sind, kaufmännische und kommunikative Fähigkeiten mitbringen sowie Freude am Umgang mit Menschen haben und gerne im Team arbeiten."
    Eine Gesamtübersicht über freie Ausbildungsplätze bei Joey's gibt es unter: www.joeys.de/jobs/ausbildungInformationen zur Ausbildung Fachfrau/-mann für Systemgastronomie unter www.gast-star.de.

    1988 gegründet ist Joey's Pizza, Hamburg, einer der 10 größten Gastro-Franchise-Geber und als umsatzstärkster Pizza-Lieferservice in Deutschland (food service, Studie Top 100 3/2010) Teil dieser Spitzengruppe. 2009 erwirtschaftete Joey's einen Gruppenumsatz von 80,3 Mio. Euro. Als eines von 23 Ausbildungsunternehmen der Systemgastronomie unterstützt Joey's die 2008 ins Leben gerufene Ausbildungsinitiative "Gast-Star" der Fachabteilung Systemgastronomie im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA).

    Für seine Leistungen ist Joey's Pizza bereits mehrfach gewürdigt worden: Neben dem Gold Award des Internationalen Centrums für Franchising und Cooperation (F&C), der auf der Grundlage einer im Dezember 2009 durchgeführten Zufriedenheitsbefragung der Franchise-Partner vergeben wurde und dem Testsieg der Studie "bester Pizza-Lieferservice" des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Oktober 2009 (Gesamtergebnis überregional und München), zählen der Sonderpreis Franchise-Existenzgründung (2005) des Unternehmermagazins impulse, die Spitzenplätze bei den Baden-Württembergischen Jugendmeisterschaften für Auszubildende in der Systemgastronomie (Juli 2004), der Foodservice-Preis (1997), der Deutsche Franchise-Preis (1996) und der Franchise-Nehmer-Preis (1994) zu den Auszeichnungen, die den Markterfolg des Franchise-Konzepts bestätigen.

    Darüber hinaus hat sich Joey´s Pizza 2005 als eines der ersten Franchise-Systeme und erstes Pizza-Delivery Unternehmen dem System-Check des Deutschen Franchise-Verbands (DFV) erfolgreich unterzogen. Das offizielle Prüfsiegel, das Franchise Vertrag und Know-how Dokumentation im Franchise-Handbuch sowie die Zufriedenheit der Franchise-Partner durch Experten überprüft, bescheinigt Joey's die erfolgreiche Umsetzung von Qualitätsstandards im Franchise.

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  • Köln, 28. Juli 2010. Die amerikanische Sandwich-Kette SUBWAY erobert die deutsche Social Media Welt im Sturm: Die erst im März 2010 veröffentlichte Facebook-Unternehmensseite ist aktuell zur viertgrößten "Fanpage" in Deutschland angewachsen ? mit über 31.000 SUBWAY Fans! Und der Zuspruch reißt nicht ab.
    "Wir sind besonders stolz darauf, dass die SUBWAY Seite mit nur minimaler Mediaunterstützung zur Bekanntmachung in kürzester Zeit so rasant gewachsen ist"
    so Martina Schröder von der zuständigen Social Media Agentur TLGG GmbH aus Berlin.
    "Die Fans haben jetzt die Möglichkeit, aktiv und direkt mit dem Unternehmen in den Dialog zu treten. Wir freuen uns über jeden konstruktiven Kommentar!"
    SUBWAY in allen Social Media Kanälen erfolgreich

    SUBWAY setzt in der Kommunikation 2.0 Maßstäbe. Kein anderer Fastfood-anbieter konnte bisher so erfolgreich im Onlinebereich Fuß fassen. Eine stetig wachsende Twitter-Folgschaft sowie der jüngst veröffentlichte SUBWAY Social Media Newsroom zeigen, dass man hier auf dem richtigen Weg ist.

    Für Konzeption und Realisierung aller SUBWAY Social Media Kanäle zeichnet die Berliner Agentur Torben, Lucie und die gelbe Gefahr (TLGG) GmbH verantwortlich. Die redaktionellen Inhalte verantwortet die Jeschenko MedienAgentur Köln GmbH.

    Infos zu den Facebook-Statistiken

    Über SUBWAY


    SUBWAY ist mit über 750 Restaurants eine der größten Fastfood-Ketten Deutschlands. Gegründet wurde das Unternehmen 1965 in den USA, Bridgeport, Connecticut von dem damals 17-jährigen Fred de Luca. Heute gibt es über 33.000 SUBWAY Restaurants in 91 Ländern. Damit ist SUBWAY der größte Franchisegeber weltweit und die Nummer 2 auf dem internationalen Fastfood-Markt. Auf der SUBWAY Speisekarte stehen vor den Augen der Gäste frisch zubereitete Sandwiches sowie Wraps und Salate. Mit dem Angebot frischer Zutaten bietet SUBWAY eine echte Fastfood-Alternative.

    (Quelle: Pressemitteilung von Subway Deutschland).

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  • Auf Facebook läuft eine üble Kampagne gegen Sebastian Frankenberger, den Initiator des erfolgreichen Volksentscheids für das totale Rauchverbot: "Lokalverbot für Herrn Sebastian Frankenberger".

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  • Laut den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum gesetzlichen Rauchverbot unterliegen "echte geschlossene Gesellschaften" in Gaststätten nicht dem gesetzlichen Rauchverbot. Voraussetzung ist, dass die Feier in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfinde. Als Beispiele werden "private Familienfeiern mit persönlicher Einladung" genannt, etwa eine Hochzeit, ein Geburtstag, eine Taufe oder eine Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Der betreffende Auszug aus den Vollzugshinweisen lautet:
    "Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen bewirtet.

    Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden. Raucherclubs haben eine offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist jederzeit möglich. Sogenannte Raucherclubs sind keine geschlossene Gesellschaft."
    Siehe dazu auch meine früheren Beiträge zur Frage, was "geschlossene Gesellschaften" sind:Das bayerische Gesundheitsministerium führt mit den neuen Vollzugshinweisen eine nicht näher erläuterte Unterscheidung zwischen "echten" und falschen geschlossenen Gesellschaften ein.

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